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08.05.2006; 10:34 Uhr
Fernsehrichtlinie: Neumann bekräftigt Nein zu Product Placement
Zukünftige ARD-Generaldirektorin regt Überdenken von Werbeverbot für Öffentlich-Rechtliche nach 20 Uhr an

Anlässlich einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie (»Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste«) Mitte vergangener Woche betonte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, die Trennung von Werbung und Programm aufrechterhalten zu wollen. Dies sei eine Frage der Glaubwürdigkeit der Medien, die Programmgestaltung solle allein an redaktionellen Kriterien orientiert sein. Die strikte Einhaltung dieses Prinzips sei ein entschiedenes Anliegen der Bundesregierung, so der Kulturstaatsminister laut der aktualisierten Fassung seiner Homepage vom 5.5.2006.

Daneben mahnte die designierte ARD-Generaldirektorin Verena Wiedemann an, das Werbeverbot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach 20 Uhr zu überdenken. Wie »Die Welt« am 5.5.2006 berichtete, könne sie ein Verschieben der Machtverhältnisse insbesondere bei Sportveranstaltungen zugunsten der Privaten nicht ausschließen, da diese durch nach der Richtlinie dann zulässige - und für Werbekunden attraktive - Einzelwerbespots höhere Einnahmen erzielen könnten.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht einen Wegfall des Blockwerbegebots bei Sportsendungen vor, die bestehende Begrenzung von 12 Minuten Werbung pro Stunde wird aber beibehalten. Ferner soll das Product Placement - außer in Nachrichten, in Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen und in Kinderprogrammen - zugelassen werden, jedoch müssen die Verbraucher zu Beginn einer Sendung auf die Produktplatzierung hingewiesen werden. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments im Rahmen einer ersten Lesung wird für Dezember 2006 erwartet.

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