mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.01.2014; 15:10 Uhr
»Redtube«: LG Köln hilft ersten Beschwerden gegen Auskunftsbeschlüsse ab
»Daten hätten nicht herausgegeben werden dürfen«

Das LG Köln hat am 24. Januar 2014 in vier Beschwerdeverfahren um die massenhaften Abmahnungen von Nutzern der Plattform «redtube.com« entschieden, dass die erlassenen Auskunftsbeschlüsse, die zur Herausgabe zehntausender IP-Adressen geführt hatten, rechtswidrig waren. Das Gericht gab den Beschwerden statt und hat die Auskunftsansprüche aufgehoben. Insgesamt sind beim LG Köln bis zum gestrigen Tag 110 Beschwerden gegen die Auskunft gestattenden Beschlüsse in dieser Angelegenheit eingegangen.

Der Kammer zufolge »hätte dem Antrag der The Archive AG auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom nicht entsprochen werden dürfen«. Einer der Beschlüsse ist auf der Seite des LG Köln in anonymisierter Form abrufbar (Az.: 209 O 188/13). Weitere Entscheidungen werden laut Pressemeldung des LG Köln »in Kürze erwartet«. 

Die Kammer begründet die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit, dass im Antrag der The Archive AG von Downloads die Rede gewesen sei, während es sich tatsächlich - wie sich später herausgestellt habe - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. Die Kammer deutet an, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Haupsacheprozess haben könnte. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5122:

https://www.urheberrecht.org/news/5122/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.