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Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt

Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens

 
Aktueller Stand

Die Richtlinie wurde am 20.3.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss bis zum 10.4.2016 in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden (Umsetzung in deutsches Recht).

 

Entstehung

18.5.2005

Empfehlung der EU-Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2205/737/EG).

17.1.2007

Aufforderung der EU-Kommission zur Stellungnahme (Übersicht über die Stellungnahmen/Zusammenfassung der Ergebnisse)

23.4.2010

öffentliche Anhörung – Beiträge

11.7.2012

Vorschlag einer Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt (COM (2012, 372 final)) (FAQ, Folgenabschätzung engl. Zusammenfassung)

12.7.2012

Überweisung der Richtlinie an das Europäische Parlament. Federführender Ausschuss ist der Rechtsausschuss JURI (Marielle Gallo). Beratende Ausschüsse INTA (Helmut Scholz), ITRE (Luigi Berlinguer), IMCO (Toine Manders), CULT (Helga Trüpel).

Überweisung der Richtlinie an den Rat.

12.12.2012

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

4.3.2013

Arbeitsdokument des Rechtsausschusses.

28.3.2013

Entwurf einer Stellungnahme des CULT Ausschusses.

30.4.2013

Entwurf eines Berichts des Rechtsausschusses (Marielle Gallo).

30.5.2013

Beratung im Rat, 3242nd meeting (Zusammenfassung).

4.10.2013

Bericht des Rechtsausschusses (Marielle Gallo) (Summary).

4.11.2013

Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. (Pressemitteilung) (News)

26.11.2013

Abstimmung im Rechtsausschuss. Einstimmige Annahme der finalen Fassung der EU-Richtlinie. (News)

6.12.2013

Stellungnahme des Rechtsausschusses.

4.2.2014

Das EU-Parlament hat die Richtlinie verabschiedet. (Pressemitteilung EU-Parlament/Kommission) (News)

20.2.2014

Annahme der Richtlinie im Rat der Europäischen Union.

26.2.2014

Unterzeichnung der Richtlinie durch den Präsidenten des EU-Parlaments und des Rates.

20.3.2014

Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (L84/72 – 96).

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Positionen

25.3.2013

Stellungnahme der GRUR an das Bundesjustizministerium

20.3.2013

Positionspapier der Copyright Users Platform (CUP)

7.1.2013

Stellungnahme COMMUNIA

Januar 2013

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

7.11.2012

Begründete Stellungnahme des luxemburgischen Abgeordnetenhauses

31.10.2012

Begründete Stellungnahme des französischen Senats

26.10.2012

Begründete Stellungnahme des schwedischen Reichstags

24.10.2012

Begründete Stellungnahme des polnischen Sejm

17.12.2012

Stellungnahme der GRUR an die EU-Kommission

12.10.2012

Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 395/12 (B))

September 2012

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins – Ausschuss Geistiges Eigentum

6.9.2012

Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich

31.8.2012

Stellungnahme der VG Media

31.8.2012

Stellungnahme der Bitkom

24.8.2012

Stellungnahme der VG Wort

 

 

Veranstaltung des Instituts

7.12.2012: Arbeitssitzung zu dem Thema: „Europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften“. Eine Dokumentation der Vorträge findet sich in der ZUM 3/2013

 

 
Literatur

Pfennig, Gerhard: Neue Regeln für Verwertungsgesellschaften: Was könnte sich ändern, was bedeutet das für Urheber? (4.8.2014, abrufbar unter iRights.info)

Rupp, Martin: Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen. Ein europäischer Rahmen für das Recht der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. MMR 2014, 217 – 221.

Pfennig, Gerhard: Grenzenlos verwertet – angemessen vergütet? (27.8.2013, abrufbar unter iRights.info ).

Staats, Robert: Der EU-Richtlinienvorschlag über die kollektive Rechtewahrnehmung. Stellungnahme aus Sicht der Praxis. ZUM 2013, 162 - 168.

Holzmüller, Tobias: Der Entwurf der Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Anmerkungen zu den Regelungen über die grenzüberschreitende Lizenzierung von Musikrechten. ZUM 2013, 168 - 174.

Gerlach, Tilo: Europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften. ZUM 2013, 174 - 176.

Janik, Viktor/Tiwisina, Constanze: Neuer europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften. Einstieg in den Ausstieg aus dem System des »collective rights managements«? ZUM 2013, 177 - 180.

Krogmann, Carrie P.: ZDF zur Richtlinie Kollektives Rechtemanagement (CRMD). ZUM 2013, 180 - 182.

Maier-Hauff, Julia: Privatsender fordern ein gebündeltes Musikrechteclearing und die Anwendung der Governancevorgaben auf sogenannte Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften. ZUM 2013, 182 - 184.

Nérisson, Sylvie: Europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften: Die hochfliegenden Pläne der Europäischen Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag. Ein Beitrag aus der Wissenschaft. ZUM 2013, 185 - 191.

Rehse, Mario: Europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften. ZUM 2013, 191 - 193.

Niggermeier, Fabian: Der Vorschlag der Kommission für eine Verwertungs- Online-Richtline. Oder der Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Verwertung. Medialex 2013, 65 – 73.

Staats, Robert: Verwertungsgesellschaft – Was ist das? In: FS für Artur-Axel Wandtke, Bullinger/Grunert/Ohst/Wöhrn (Hg.), 2013, S. 211 – 218.

Ventroni, Stefan: Erleichtert die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung den Erwerb von Online-Musikrechten? MMR 2012, 565.

Csillag, Sandra: Der Richtlinienentwurf zur Harmonisierung des Verwertungsgesellschaftenrechts: Anspruch vs. Wirklichkeit. Medien und recht 2012, 234 - 235.

 

 

Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache ...

Das Institut für Urheber- und Medienrecht zählt zahlreiche Urheber, Produzenten, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkanstalten/-unternehmen – um nur einige zu nennen – zu seinen Mitgliedern. Es versteht sich daher von selbst, dass das Institut für Urheber- und Medienrecht sich an dieser Diskussion nicht aktiv beteiligen will und/oder wird. Wir danken für Ihr Verständnis.

(Dieses Archiv wird betreut von RA Stephanie Niederalt)