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III. ZUM-SYMPOSION

EU-Urheberrechtsreform
– Ergebnisse & Analysen

Programm:

I. Verleihung des Heinrich-Hubmann-Preises der VG WORT
II. Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU)

III. Antworten auf die Herausforderungen der Digitalen Ökonomie?
1. Neue Regeln für Online-Inhaltevermittlungsdienste: Sicherung angemessener Vergütung der Rechteinhaber oder Angriff auf die freie Netzkultur?

Prof. Dr. Martin Senftleben, Vrije Universiteit Amsterdam

2. Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine Steuer auf Links oder Sicherung der Pressevielfalt?

Prof. Dr. Thomas Ackermann, LL.M. (Cambridge), Ludwig-Maximilians-Universität München

IV. Der Schrankenkatalog: Adäquate Zugangsregeln für die Wissensgesellschaft?

Prof. Dr. Thomas Dreier, M.C.J., Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

- Pause-

V. Ein angemessener Interessenausgleich im Verhältnis von Kreativen zu Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften?

Prof. Dr. Malte Stieper, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

VI. Ein Sonderregime für Vergriffene Werke

Dr. Hannes Henke, LL.M.oec., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Das Urheberrecht ist mittlerweile zu größten Teilen unionsrechtlich harmonisiert. Das betrifft insbesondere die Verwertungsrechte, die Schranken und – nach wohl immer noch umstrittener Meinung – auch die Schutzgegenstände. Das wichtigste Harmonisierungsinstrument ist die sog. InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG. Der sie prägende Regulierungsansatz stammt aus der Anfangszeit der kommerziellen Nutzung des Internets. Obwohl die Richtlinie in Umsetzung der WIPO-Verträge v. 1996 bereits darauf angelegt ist, die mit der Digitalisierung und Vernetzung eröffneten Handlungsmöglichkeiten den Urhebern und den sonstigen Rechteinhabern ausschließlich zuzuweisen, wird sie zugleich von den Haftungsprivilegierungen der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) eingerahmt und begrenzt. Die technologische, wirtschaftliche und soziale Umwelt des Rechts hat sich seit 2001 radikal verändert. Das zeitgemäße Urheberrecht muss auch auf die Herausforderungen der digitalen Ökonomie reagieren: Es muss einerseits sicherstellen, dass Verwertungshandlungen auf digitalen Plattformen adäquat vergütet werden und andererseits muss es die Relevanz seiner Regeln für die Kommunikation in technischen und sozialen Netzen reflektieren.

Die Kommission hat Ende 2016 einen Vorschlag zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vorgelegt, der eine kontroverse Debatte angestoßen hat. Der Rat hat seinen Standpunkt dazu im Mai 2018 gefasst und das Parlament hat – nachdem es die Vorlage des JURI-Ausschusses im Juli noch abgelehnt hatte – im September 2018 sein Verhandlungsmandat festgelegt. Zurzeit beraten die europäischen Institutionen im Trilogverfahren. Geht es nach der österreichischen Ratspräsidentschaft, soll der Trilog noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Tagung wird die Ergebnisse – oder das nicht ganz ausgeschlossene Scheitern – des Trilogs aus wissenschaftlicher Perspektive beleuchten. Im ersten Panel stehen die beiden umstrittensten Punkte der Reform im Mittelpunkt: die Plattformregulierung und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Daran schließen sich die Analysen der Schranken zugunsten der Wissensgesellschaft, zum getroffenen Ausgleich in urhebervertragsrechtlicher Hinsicht und mit Blick auf die Rolle der Verwertungsgesellschaften an, bevor die Tagung mit einer Untersuchung des Spezialregimes zu vergriffenen Werken endet. Ganz besonders freuen wir uns, dass wir auf der Veranstaltung den Hubmann-Preis der VG WORT vergeben dürfen!

Wir laden Sie dazu ganz herzlich am 1.2.2019 um 10 Uhr ins Literaturhaus nach München ein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

 

Datum

01.02.2019

Zeit

10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.