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B. Zu den einzelnen Artikeln

I. Begründung zu Artikel 1: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

A. Allgemeines

Artikel 1 enthält zunächst die teilweise Umsetzung der von der KEF in ihrem 19. Be- richt empfohlenen Senkung des Rundfunkbeitrags in der bis Ende 2016 laufenden Beitragsperiode. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro im Monat auf dann 17,50 Euro im Monat reduziert werden. Entsprechend den Bedarfsermittlungen der KEF wird im Übrigen eine leichte Veränderung der Vertei- lung des Beitragsaufkommens zwischen den Anstalten vorgenommen. Zweiter Re- gelungsgegenstand ist eine Änderung des zugunsten des Saarländischen Rund- funks und von Radio Bremen bestehenden ARD-Finanzausgleichs durch Anhebung der Finanzausgleichsmasse von 1,0% auf 1,6% des ARD-Nettobeitragsaufkommens.

 

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