mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht

 

In § 11c Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages werden die vom Deutschlandradio umbenannten Programmnamen angepasst. Das Programm „Deutschlandfunk“ wird seinen Namen behalten. Ziel ist, das bekannteste Programm des Deutschlandradios „Deutschlandfunk“ in den Mittelpunkt zu rücken, um insbesondere den Nutzerinnen und Nutzern bei der zunehmenden Inanspruchnahme mobiler Internetangebote des Deutschlandradios eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Inhaltliche Änderungen im Programm sind mit der Umbenennung der Programmbezeichnungen nicht verbunden.

 

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