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28.01.2003; 18:00 Uhr
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs vorgelegt
Umfassende Modernisierung - Konkretisierung von Generalklauseln durch Fallgruppen

Die Bundesregierung hat ihre Absicht bekräftigt, das Recht des unlauteren Wettbewerbs in der laufenden Legislaturperiode umfassend zu modernisieren. Das Bundesjustizministerium (BMJ) legte am 28.1.2003 einen entsprechenden Referentenentwurf für eine Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Mit der Neuregelung sollen zahlreiche Beschränkungen des deutschen Wettbewerbs aufgehoben werden, die nicht mehr zeitgemäß seien. Außerdem sollen durch die Konkretisierung zahlreicher Generalklauseln mehr Rechtsklarheit im Lauterkeitsrecht geschaffen werden. Als Beispiele unlauteren Wettbewerbs nennt § 4 Nr. 3 des Referentenentwurfs erstmals ausdrücklich auch die unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern durch unverlangt zugeschickte Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung. § 4 Nr. 10 des Referentenentwurfs nennt als weiteren Fall unlauteren Wettbewerbs das Anbieten von Waren, die eine Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers sind. Weitere Voraussetzung für einen Wettbewerbsverstoß ist in diesem Fall allerdings, dass eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft der Waren herbeigeführt oder dass die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt wird.

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