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20.02.2003; 20:50 Uhr
US-Musikverleger verklagen Bertelsmann wegen Beteiligung an Napster
Urheberrechtsverletzungen angeblich billigend in Kauf genommen, um an größeren Kundenstamm zu kommen

Die vorübergehende Beteiligung der Bertelsmann-Gruppe an der inzwischen geschlossenen Musiktauschbörse Napster könnte für das Unternehmen ein teures Nachspiel haben. In den USA haben eine Reihe von Musikverlegern am 19.2.2003 bei einem US-Bezirksgericht in New York Klage gegen den Medienkonzern erhoben. Sie werfen Bertelsmann vor, durch die finanzielle Unterstützung der Tauschbörse Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe. Die Musikverleger verlangen deshalb Schadensersatz in Höhe von 17 Milliarden US-Dollar. Ein Bertelsmann-Sprecher in Deutschland erklärte, die Klage liege dem Unternehmen noch nicht vor. Unabhängig davon wies er darauf hin, dass Napster nie Teil der Bertelsmann-Gruppe gewesen sei.

Napster war im Mai 1999 von dem damals 19jährigen Shawn Fanning im kalifornischen Redwood City gegründet worden. Vorübergehend nutzten weltweit mehr als 65 Millionen Teilnehmer Tauschbörse, über die kostenlos Musikdateien ausgetauscht werden konnten. Nach einer Klage der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen musste das Internetangebot allerdings bereits im Juni 2000 wieder schließen. Im folgenden Jahr durfte Napster seinen Betrieb wieder aufnehmen, musste aber einen Großteil der angebotenen Musikdateien sperren und Filter einsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Bereits im Oktober 2000 hatte sich die Bertelsmann-Gruppe an dem Unternehmen beteiligt. Die Gütersloher hofften, die große Bekanntheit des Internangebots beim Aufbau eines kostenpflichtigen Musikdienstes nutzen zu können. Kredite von rund 85 Millionen US-Dollar und die Entsendung des erfahrenen Bertelsmann-Managers Hilbers waren aber weitgehend erfolglos. Streitigkeiten im Napster-Aufsichtsrat verhinderten lange Zeit, dass Bertelsmann das Ruder des Unternehmens übernehmen konnte. Auch ein millionenschwerer außergerichtlicher Vergleich mit einem Teil der Rechtsinhabern im September 2001 brachte nicht den erhofften Durchbruch. Im September 2002 untersagte schließlich ein US-Konkursgericht wegen befürchteter Interessenkonflikte den Einstieg von Bertelsmann bei Napster.

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