mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.07.2003; 09:46 Uhr
CDU/CSU kündigt Anti-Spam Bundestagsinitiative an
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert ausdrückliche gesetzliche Regelungen gegen Spam

Die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden, MdB fordern gesetzliche Maßnahmen gegen den Missbrauch der elektronischen Post durch den massenhaften Versand von Spam-Mails. In einem Bericht der Fraktion vom 7.7.2003 erklären die Politiker, Spam sei »nicht nur eine erhebliche Belästigung für den Verbraucher«, sondern bringe auch große Schäden für Unternehmen mit sich, da die Beseitigung der unerwünschten elektronischen Post inzwischen einen hohen Arbeitsaufwand erfordere. Auf die Internetserviceprovider, Netzinfrastrukturbetreiber und Mailanbieter kämen aufgrund der zu bewältigenden Spam-Flut horrende Kosten zu.

Lediglich technische Vorkehrungen halten die Politiker nicht für ausreichend und fordern daher ausdrückliche gesetzliche Regelungen. »Es ist dringend notwendig, dass auch in Deutschland der Versand von Spam-Mails ausdrücklich verboten und strafbewehrt wird«. Bislang stütze sich die Rechtsprechung bei Klagen gegen unerbetene Werbe-Mails auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus soll unter anderem eine zentrale Melde-/Beschwerdestelle, bei der Spam-Meldungen erfasst und weiter verfolgt werden, eingerichtet werden.

Die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails wird von deutschen Gerichten als Verstoß gegen § 1 UWG und als rechtswidriger Eingriff in das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bewertet. Im Anschluss an die Richtlinie 9717/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 20.5.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist indessen für die Beurteilung der Unzulässigkeit der Übersendung einer E-Mail-Werbung darauf abzustellen, ob der Empfänger eine solche offenkundig abgelehnt hat.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1374:

https://www.urheberrecht.org/news/1374/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.