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06.04.2004; 16:38 Uhr
OLG München bestätigt Verbot für Biller-Roman Esra
Aktuelle Romanfassung verletzt Persönlichkeitsrechte der Ex-Freundin des Autors und deren Mutter

Das Verbot der geschwärzten Fassung des Liebesromans »Esra« wurde vom Oberlandesgericht München (OLG) mit Urteil vom 6.4.2004 in zweiter Instanz bestätigt. Das Buch darf nicht veröffentlicht, vertrieben oder beworben werden. Wie die AP am 6.4.2004 meldet, verletzt auch die geschwärzte Romanversion nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte der Ex-Freundin Billers und ihrer Mutter. Die beiden Frauen hatten sich auch in den Figuren dieser Version wieder erkannt. Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München I (LG) vom 15.10.2003 (Az. 9 O 11360/03, ZUM 2004, 234 ff.), indem es die Berufung des Verlags Kiepenheue & Witsch zurückwies.

Der umstrittene Roman beschreibt das Scheitern der Liebesbeziehung eines jungen Schriftstellers namens »Adam« zu einem Mädchen mit dem Namen »Esra«. Dem Buch zu Grunde liegt unstrittig eine eineinhalbjährige Beziehung Billers mit einer Münchener Schauspielerin. Die Romanheldin ist Filmpreisträgerin wie die ehemalige Geliebte Billers, deren Mutter wie in der Wirklichkeit Trägerin des so genannten »alternativen Nobelpreises« und in dritter Ehe verheiratet. Wie das LG München I in erster Instanz urteilte, seien die Klägerinnen für weite Kreise trotz der Schwärzungen erkennbar. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte wiege in diesem Fall schwerer als die Kunstfreiheit.

Das OLG betonte allerdings, dass der Roman nicht »unrettbar« verloren sei. Der Autor könne dem Buch eine andere Fassung geben.

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[IUM/kr]

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