Beschwerde gegen digitales Fernsehen in Berlin
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) darf Rundfunkanstalten in Zukunft möglicherweise keine Beihilfen mehr zur Benutzung des »Digital Video Broadcasting Terrestrial« DVB-T-Netzes gewähren. Wie die dpa am 5.5.2004 mitteilte haben mehrere Kabelnetzbetreiber, die sich durch die Beihilfengewährung benachteiligt fühlen, Wettbewerbsbeschwerden bei der EU-Kommission eingelegt. Die EU-Kommission wird den Beschwerden nun nachgehen. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass wettbewerbsverzerrende Staats-Beihilfen gewährt werden, könnte sie ein förmliches Prüfverfahren einleiten. Dieses würde sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. DVB-T bezeichnet digital terrestrisches Fernsehen. Der Empfang setzt eine Set-Top-Box oder ein Fernsehgerät mit integriertem DVB-Empfänger voraus. Bei ausreichend starkem Signal genügt eine einfache Zimmerantenne, ansonsten die vielerorts noch vorhandenen Hausantennenanlagen.
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