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08.06.2004; 17:46 Uhr
Erstmals deutscher Tauschbörsennutzer zu Strafe von 400 Euro verurteilt
23-Jähriger bot Musikdateien auf Tauschbörse zum Download an

In Cottbus ist ein 23-jähriger Mann wegen des Anbietens von Musikdateien bei der Internet-Tauschbörse Kazaa verurteilt worden (Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)). Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Phonoverbände vom 8.6.2004 muss der Tauschbörsennutzer nun neben einem Schadensersatz von 8000 Euro eine Strafe von 400 Euro zahlen. Hierbei handelt es sich um eines der von dem deutschen Verband der Phonographischen Industrie (IFPI) am 30.3.2004 erstatteten 68 Strafanzeigen gegen unbekannt. Die erforderlichen Nutzerdaten zur Klärung der Identifizierung des Users wurden der Staatsanwaltschaft vom Internet Service Provider (ISP) im April zur Verfügung gestellt. Bei einer hierauf folgenden Hausdurchsuchung wurde ein PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien gefunden und rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit mehr als 1.000 Musiktiteln sichergestellt.

Bei einer weiteren Hausdurchsuchung in der letzen Woche im Raum Stuttgart konnten die Ermittler zwei Computer eines 57-jährigen Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln sicherstellen. Nach Angaben der Musikindustrie hat der Mann die Taten gestanden. Das Strafverfahren laufe, parallel seien zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht worden. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände kündigte die Einleitung weiterer Verfahren an: »Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen.« Am 30.3.2004 hatte Gerd Gebhardt zu dem juristischen Vorgehen der Musikwirtschaft erklärt, man wolle eigentlich keine Strafverfahren einleiten. Da aber die Rechteinhaber kein Auskunftsrecht gegenüber den ISP hätten, müsse man diesen Umweg gehen. Ende März hat die deutsche Musikindustrie dann 68 Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt. Betroffen hiervon sollen allerdings nur diejenigen sein, die Musik illegal zum Download anbieten.

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