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01.09.2004; 16:57 Uhr
DJV begrüßt Eckpunkte des Informationsfreiheitsgesetzes
Einigung zwischen Koalition und Bundesregierung auf Eckpunkte verspricht »Transparenz im staatlichen Bereich«

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) begrüßt den neuen Anlauf zum Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes. Laut eigener Pressemitteilung vom 31.8.2004 verspricht sich der Verband von dem neuen Gesetz, auf dessen Eckpunkte sich Koalition und Bundesregierung im August 2004 geeinigt haben, eine Verstärkung staatlicher Informationspflichten gegenüber den Bürgern. »Nach langem Zögern der Regierung, die das Gesetz schon zu Beginn ihrer ersten Amtszeit angekündigt hatte, scheint sie ihr Versprechen nun endlich in die Tat umzusetzen. Das Gesetz wird Transparenz im häufig undurchsichtigen staatlichen Bereich schaffen und Journalisten die Erfüllung ihres Informationsauftrags erleichtern«, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.

Nach der Vereinbarung sollte jedermann das Recht erhalten, Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen, soweit dem keine besonderen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Ausgenommen sollen demnach die Landesverteidigung, der Kernbereich der Geheimdienste sowie die Finanzverwaltung sein. Der bisher geltende Grundsatz der Amtsverschwiegenheit würde damit weitgehend aufgegeben. Die Geheimhaltung von Verwaltungsvorgängen würde von der Regel zur begründungsbedürftigen Ausnahme. Diese Umkehrung bezeichneten Journalisten in der Vergangenheit vielfach als überfällig, weil sie bei der Recherche immer wieder von Behördenvertretern abgeblockt würden.

Laut DJV hat der Verband im April 2004 zusammen mit anderen Organisationen einen eigenen Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz an Bundestagspräsident Thierse übergeben. »Der Entwurf scheint für die Regierung ein deutlicher Impuls gewesen zu sein. Die jetzt veröffentlichten ersten Informationen zur voraussichtlichen Ausgestaltung des Gesetzes entsprechen im Wesentlichen diesem Entwurf.«, so Konken.

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[IUM/kr]

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