Mayer-Vorfelder gewinnt Parodie-Streit
Der Stimmenimitator Andreas Müller darf bei seiner Darstellung des DFB-Präsidenten Gerhard Mayer-Vorfelder im Radiosender SWR3 nicht mehr lallen. So entschied das Kammergericht Berlin einer Mitteilung der dpa vom 10.12.2004 zufolge per einstweiliger Verfügung. Das Gericht war der Ansicht, der SWR3 erwecke damit den Eindruck einer Alkoholsucht Mayer-Vorfelders. Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des früheren Kultus- und Finanzministers von Baden-Württemberg dar. Auch eine Satire dürfe nicht auf Unwahrheiten aufbauen. Angaben eines Sprechers Mayer-Vorfelders zufolge ist der Rechtsstreit für diesen damit s beendet. Der Südwestrundfunk hat noch nicht entschieden, ob er eine Hauptverhandlung anstreben wird. Vorsorglich hat er dem DFB mitgeteilt, dass er in dem Beschluss einen tief greifenden Eingriff in die Kunstfreiheit sieht.
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