US-Musikindustrie muss gerichtliche Niederlage einstecken
Im Kampf gegen die Internetpiraterie muss die Recording Industry Association of America (RIAA) eine gerichtliche Niederlage einstecken. Einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vom 4.1.2005 zufolge hat der Eighth Circuit Court of Appeals entschieden, dass Internet Provider Nutzerdaten nicht aufgrund einer von dem US-Musikbranchenverband erlangten einstweiligen Verfügung herausgeben müssen. Nach dem Urteil kann die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen, ohne bereits Klagen gegen einen Nutzer wegen des konkreten Verdachts einer Urheberrechtsverletzung eingereicht zu haben. Nach Ansicht der Richter kann der Provider nicht für mögliche Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden. Ihn treffe daher auch keine Pflicht, entsprechende Daten bereitzuhalten. Die EFF begrüßt die Entscheidung. Sie trage dazu bei, den mutmaßlichen Tauschbörsennutzern ein ordentliches Verfahren zu garantieren.
Auf die juristische Kampagne der RIAA gegen Tauschbörsennutzer bleibt die Entscheidung allerdings ohne Einfluss. Der Musikbranchenverband hat in Reaktion auf ein ähnliches Urteil vom Dezember 2003 seine Strategie bereits umgestellt und startet seit Ende Januar 2004 in monatlichen Abständen Klagewellen gegen Unbekannt. Diesen schließen sich Klagen auf Auskunft durch Internet Service Provider an.
Dokumente:
- Pressemitteilung der EFF vom 4.1.2005
- Entscheidung des United States Court of Appeals for the Eighth Circuit
Institutionen:
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