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03.02.2005; 15:30 Uhr
Rechtsausschuss beschließt Neustart für Softwarepatente
Neue Vorlage durch EU-Kommission

Nach dem Antrag von 61 Abgeordneten des EU-Parlaments, die EU-Kommission um eine neue Vorlage zu bitten, hat sich der Rechtsausschuss mit nur zwei Stimmenthaltungen für einen Neustart des Verfahrens zur Softwarepatentrichtlinie ausgesprochen. Nun soll die EU-Kommission dem Parlament einen neuen oder den ursprünglichen Richtlinienvorschlag unterbreiten, damit das Parlament erneut in erster Lesung über den Vorschlag beraten kann.

Unter Anführung des ehemaligen polnischen Regierungschefs Jerzy Buzek hatten sich die 61 Abgeordneten unter anderem auf die Parlamentsneuwahlen im Juni 2004 berufen. Viele der nun im Parlament sitzenden Abgeordneten hätten nicht an der 1. Lesung teilnehmen können. Als weiteren Grund nennt der Antrag die »substantielle Änderung der Situation«, die seit Beginn des Verfahrens stattgefunden hat.

Der Rat hatte sich im Mai 2004 auf einen Kompromiss zu der Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen geeinigt. Danach ist Entwicklern wirklich neuer auf computerimplementierte Technologien gestützter Produkte ein entsprechender Anteil am möglichen Erfolg der Software garantiert. Zuvor hatte das EU-Parlament am 23.9.2003 im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung den umstrittenen Richtlinienvorschlag des EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein in abgeänderter Form verabschiedet. Nach dieser Version sollten Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein. Als Beispiel hierfür wurden EDV-gesteuerte Prozesse in Handys, Werkzeugen und Waschmaschinen angeführt. Reine Programme, die in einen Computer oder ein Netzwerk geladen werden, sollten nicht patentierbar sein. Der aktuelle Kompromiss des Rats berücksichtigt die von dem Parlament vorgenommenen Änderungen nur bedingt.

Ausdrücklich festgeschrieben werden soll in der Richtlinie, dass Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten, nicht patentierbar sind. Hierin unterscheidet sich der Kompromiss wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können. In Europa wird Software bisher durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings nur der konkrete Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich.

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