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20.05.2005; 18:39 Uhr
Entscheidung im Streit um Absenkung der Vergütung für Autoren rechtskräftig
Bisheriger Vergütungssatz von 9,009 % vom Herstellerpreis bleibt

Es bleibt nun endgültig beim Vergütungssatz für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis. Die in der Auseinandersetzung um die Höhe des Vergütungssatzes für die Lizenzierung von Tonträgern ergangene entsprechende Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ist einer Pressemitteilung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19.5.2005 zufolge rechtskräftig geworden.

Die International Federation of Phonographic Industry (IFPI) wollte ursprünglich ab 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. Der einbehaltene Differenzbetrag wurde bisher auf von der IFPI eigens hierfür eingerichtete Sperrkonten überwiesen.

Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, begrüßte im Namen der Verwertungsgesellschaft »das Einlenken der IFPI, wodurch ein langjähriger und kostspieliger Rechtsstreit vermieden wurde«. Damit akzeptiere die IFPI, dass der Vergütungssatz für Tonträger von 9,009% sowie die Mindestvergütungen, die 1997 von Tonträgerindustrie und europäischen Verwertungsgesellschaften als angemessene Vergütung für die Urheber festgelegt wurden, nach wie vor Bestand haben. Die GEMA werd alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die hinterlegten Vergütungen unverzüglich an die Rechteinhaber ausgeschüttet werden. Sie erwarte eine entsprechende Unterstützung der Tonträgerindustrie.

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