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28.07.2005; 20:26 Uhr
OLG München bestätigt einstweilige Verfügung gegen Heise
Gericht untersagt Links auf Seite eines Herstellers von Kopierschutzknacker

In dem Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der deutschen Landesgruppe der IFPI wegen eines Berichts über eine Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist eine weitere Entscheidung gefallen. Das Oberlandesgericht München verbietet Heise danach die Verlinkung auf die Software-Herstellerseite und bestätigt damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I. Dies berichten die deutschen Phonoverbände in einer Pressemitteilung vom 28.7.2005.

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, begrüßte die Entscheidung, der auch über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung zukomme. »Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen.« Die IFPI sah in dem Bericht außerdem eine Plattform für den Hersteller, um für sein Produkt »ausgiebig zu werben« (»Wir knacken den Kopierschutz«). Sie hatte ein generelles Verbot gefordert, »zu beschreiben, dass mit Hilfe einer bestimmten, namentlich und nach ihrer Bezugsquelle benannten Software bestimmte, namentlich benannte Kopierschutzsysteme umgangen werden können und/oder Werbung für den Verkauf von Mitteln von Kopierschutzsystemen zu betreiben durch die Wiedergabe von Werbeaussagen von Dritten, insbesondere den Hersteller solcher Umgehungsmittel«. Dem folgte das Gericht Angaben des Bundesverbandes zufolge nicht. Der Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutige Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software sei noch zulässig, da sonst die konkrete Diskussion über Herstellerangaben praktisch unmöglich gemacht werde.

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