Britische Musikindustrie geht zivilrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vor
Nachdem der High Court in London im März 2005 entschieden hat, dass Internet Service Provider (ISP) gegenüber den Rechtsinhabern verpflichtet sind, die Adressen ihrer Kunden zu nennen, geht die British Phonographic Industry (BPI) nun erstmals zivilrechtlich gegen Tauschbörsennutzer vor. Einer Pressemitteilung der BPI vom 1.8.2005 zufolge wurden am High Court fünf Schadensersatzklagen gegen P2P-Nutzer eingereicht, die insgesamt 8906 Songs in Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben. Angaben des britischen Musikbranchenverbands zufolge konnte man sich bisher mit 60 Tauschbörsennutzern außergerichtlich einigen. Die Vergleichszahlungen beliefen sich dabei in besonders schweren Fällen auf 4500 Pfund (über 6500 Euro).
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2334:
https://www.urheberrecht.org/news/2334/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.