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29.08.2005; 18:17 Uhr
Verbraucherschützer nehmen Jamba ins Visier
VZBV mahnt Klingeltonanbieter wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen ab

Die Verbraucherschützer gehen verstärkt gegen Anbieter von Klingeltönen für Handys vor. Einem Bericht des »Tagesspiegel am Sonntag« vom 28.8.2005 zufolge, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) den Marktführer Jamba wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Am 22.8.2005 soll das Berliner Unternehmen daraufhin eine Unterlassungserklärung unterschrieben und sich dazu verpflichtet haben, auf der eigenen Website deutlicher als bisher über den bindenden Charakter der Downloads aufzuklären. Vielen Kunden, die einen Klingelton im Internet herunterladen wollen, sei nicht klar, dass sie statt eines einzelnen Tons ein Abo kaufen, erklärte VZBV-Referentin Vilma Niclas gegenüber der Zeitung.

Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) machte den Anbietern zum Vorwurf, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Die Ministerin möchte den Verbraucherschutz bei Handy-Diensten durch ein neues Telekommunikationsgesetz stärken, das entsprechende Vorschriften für die Klingeltonanbieter enthält. Der Vermittlungsausschuss tagt am 5. September zu dem neuen Entwurf.

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