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05.09.2005; 12:49 Uhr
Kazaa-Betreiber unterliegen vor Bundesgericht Australiens
Warnhinweise auf Kazaa-Website sowie Lizenzvereinbarung, die Kazaa-Nutzern den Verstoß gegen das Urheberrecht untersagt, sind nicht ausreichend

Kazaa-Betreiber sind für die von ihren Nutzern vorgenommenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Dies entschied das Bundesgericht Australiens am 5.9.2005 australischen Medienberichten desselben Tages zufolge. Das Kazaa-System habe seine Nutzer darin bestärkt, dass »es cool sei, Urheberrechte zu ignorieren und so die Musikwirtschaft zu schädigen«.

Im Fall hatten sechs australische Platten-Labels und 25 andere Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien den Kazaa-Betreiber Sharman Networks wegen Verletzung von Vervielfältigungsrechten verklagt. Dabei war es nicht Ziel der Klage, die Tauschbörse still zu legen, sondern die illegalen Aktivitäten zu untersagen. So verfügte das Gericht auch keine sofortige Abschaltung des Systems, sondern verurteile neben Sharman Networks auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet Inc. und Brilliant Digital Entertainment, die Sharman-Chefin Nicola Hemming, Altnet-CEO Kevin Bermeister zu einschneidenden Maßnahmen gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material.

So muss in künftige Versionen der Software eine Funktion eingebaut werden, die gewisse Begriffe aus der Suchfunktion ausnimmt. Die Rechteinhaber sollen darauf direkten Zugriff haben, um die Verbreitung von Kopien ihrer Werke zu verhindern. In einem weiteren Verfahrensabschnitt will das Gericht nun die entstandenen Schäden beziffern.

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände begrüßte das Urteil als »wegweisend für die Branche«. In einer Pressemitteilung vom 5.9.2005 erklärte er, dass das Urteil nicht zuletzt einen weiteren Schub für die legalen Internetangebote bedeute. »Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden.«

Dokumente:

[IUM/kr]

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