BVerfG: Verbraucher verliert Klage gegen CD-Kopierschutz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde eines Verbrauchers gegen den Kopierschutz bei Audio-CDs und DVD-Videos abgewiesen. Einem Bericht des Branchendienstes heise online vom 7.9.2005 zufolge erging die Entscheidung bereits am 25. 7.2005, wurde aber erst jetzt öffentlich (Az.: 1 BvR 2182/04 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der mangelnden Rechtswegerschöpfung. Der Kläger hatte vor seiner Beschwerde nicht den normalen zivilgerichtlichen Weg eingeschlagen und den Hersteller verklagt. Eine Ausnahme liege nicht vor. Daneben machte das Gericht ohne zwingenden Grund allgemeine Ausführungen zum Recht auf Privatkopie. Es spreche »vieles dafür«, dass sich ein Anspruch auf die Anfertigung privater Kopien aus dem Grundgesetz nicht ableiten lasse, so die Richter.
Im Fall hatte sich der Kläger gegen Bestimmungen des geltenden Urheberrechts zur Umgehung des Kopierschutzes gewandt. Danach ist den Herstellern der Einsatz von technischem Schutz gegen Kopien erlaubt, die von den Käufern nicht umgangen werden dürfen. Wer den Kopierschutz allerdings zu rein privaten Zwecken umgeht, dem drohen keine strafrechtlichen Sanktionen.
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