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12.10.2005; 14:27 Uhr
Kommission soll Verwertungsgesellschaften zu Senkung der Tantiemensätze zwingen
Universal reicht Beschwerde gegen Verwertungsgesellschaften ein

Die Europäische Kommission (Kommission) soll die Verwertungsgesellschaften in der Europäischen Union (EU) zu einer Senkung der Tantiemensätze für digitale Verkäufe zwingen. Das fordert jedenfalls der Plattenhersteller Universal Music International (Universal), der am 20.9.2005 bei der Kommission Beschwerde gegen die Verwertungsgesellschaften eingelegt hat. Wie die »Musikwoche« am 12.10.2005 berichtete, wirft Universal den Urheberrechtsgesellschaften in den 25 EU-Staaten vor, zusammen de facto ein europäisches Monopol zu bilden, das in Absprache untereinander ungerechtfertigt hohe Tantiemensätze für digitale Verkäufe festsetzt. Nach Auffassung des Musikkonzerns schränken sie durch ihre Weigerung, angemessene Vergütungssätze zu verhandeln, das Onlinegeschäft ein. Der Tantiemensatz liege hier mit mindestens zwölf Prozent weit über dem für die mechanischen Rechte veranschlagten Tantiemensatz von acht bis knapp über neun Prozent. Statt den Tantiemen den Ladenverkaufspreis zugrunde zu legen fordert Universal eine Berechnung auf Basis des tatsächlichen Nettowerts der Musik.

Weiter kritisiert Universal in der Beschwerde, dass Pläne für paneuropäische Onlinelizenzen vereitelt worden seien und dadurch die Tantiemensätze künstlich hochgehalten würden. So sei z.B. das bilaterale Abkommen mit der belgischen SABAM von den großen Urheberrechtsgesellschaften unterminiert worden. Die Beschwerde stützt sich auch auf die Studie der Kommission zur Reformierung der Lizenzen für den Online-Musikhandel. Dieser gestaltet sich nach Angaben der Kommission schwierig, da die Lizenzen für jedes EU-Land separat mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften verhandelt werden müssen und damit den neuen Vertriebs- und Vermarktungsformen nicht mehr entsprochen wird.

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