ARD bestätigt Gang vor Bundesverfassungsgericht
Die Intendanten der ARD haben am 25.10.2005 auf einer Schaltkonferenz einvernehmlich den am 14.6.2005 in Bremen gefassten Beschluss bekräftigt, die seit dem 1.4.2005 geltende Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dies berichtet die ARD in einer Pressemitteilung vom 25.10.2005. Nach Auffassung der Intendanten weist »das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite auf, »die von der ARD nicht hingenommen werden können«. Stein des Anstoßes sei nicht das »konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt«, sondern die Art und Weise wie über die Rundfunkerhöhung entschieden worden sei, so der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber. Der ARD gehe es »um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks«.
Die Länder sind mit ihrer Entscheidung hinter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) zurückgeblieben, die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht. Diese Abweichung soll nun überprüft werden. Die ARD verweist in ihrer Pressemitteilung auf ein Urteil des BVerfG von 1994 (Az.: 1 BvL 30/88 - ZUM 1994,173), wonach die Minister weitgehend an die Vorschläge der KEF gebunden sind. Das Gericht hatte die Position der zuständigen KEF gestärkt, um die »Staatsferne« der Öffentlich Rechtlichen zu gewährleisten und den Politikern keinen »Gebührenhebel« in die Hand zu geben. Nach Angaben der ARD darf der Gesetzgeber »nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind«. Solche Gründe erschöpften sich im Wesentlichen »in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer«. Die genannten Anforderungen sind nach Ansicht der ARD im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
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