Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt ARD-Entscheidung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Beschluss der ARD, die seit dem 1.4.2005 geltende Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, begrüßt. Einer eigenen Pressemitteilung vom 26.10.2005 zufolge sieht ver.di in der Entscheidung einen notwendigen und wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Eingriffe der Ministerpräsidenten könnten im Interesse eines staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems nicht hingenommen werden, teilte die Gewerkschaft mit.
Einem Bericht der dpa vom 27.10.2005 zufolge hält Thüringens Medienminister Gerold Wucherpfennig (CDU) die Erfolgschancen der Verfassungsbeschwerde für sehr gering. »Ich bezweifle, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin so freundlich für die Öffentlich- Rechtlichen ausfällt, wie dies noch vor einem Jahrzehnt der Fall war«, so Wucherpfennig. Seiner Ansicht nach hätten die Länder gute Gründe gehabt, hinter dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückzubleiben.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2419:
https://www.urheberrecht.org/news/2419/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.