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18.11.2005; 16:51 Uhr
SWR-Intendant nimmt Stellung zu Untreue-Vorwürfen
Peter Voß: wirtschaftlicher Ausgleich für Hotel Bühler Höhe fällt nicht in Kategorie des Strafrechts

Der Intendant des Südwestrundfunks, Peter Voß, hat am 18.11.2005 vor dem Landesrundfunkrat Baden-Württemberg Stellung zu den gegen ihn von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme genommen. Einer Pressemitteilung des SWR vom 18.11.2005 zufolge, sieht sich Voß in der Verantwortung für die Vorfälle, die Mitte der Woche zu einer Durchsuchung mehrerer Geschäftsräume des SWR geführt hatten und kündigte an, sich dieser Verantwortung zu stellen.

Anlass für die Ermittlungen war eine Party zum 60. Geburtstag des SWR-Intendanten in dem Jahr 2001, die von dem Hotel »Bühler Höhe« finanziert worden ist, wie der SWR bestätigte. Im Anschluss an die Sendung »Bühler Begegnungen« hatte das Hotel die Gäste der Sendung zu einem Empfang mit Abendessen eingeladen. Voß betont in seiner Stellungnahme, dass er zwar davon ausgegangen sei, dass das Hotel die Kosten oder zumindest einen Teil davon trage, er dies aber damals wie heute nicht in die Kategorie des Strafrechts einordne. Allerdings wisse er nun, dass man dem Hotel einen wirtschaftlichen Ausgleich ermöglicht habe, indem ein Vertrag geschlossen worden sei, wonach das Hotel für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten abzugelten gewesen sei. Daraufhin sei es zu einer in Raten abgewickelten Zahlung des SWR an das Hotel gekommen. Dazu sei zwischen dem Hotel und dem SWR ein Vertrag geschlossen worden, wie er, für sich betrachtet, durchaus branchenüblich sei.

Voß räumte ein, der SWR habe »dabei einen Weg gewählt, der natürlich Fragen bei der Staatsanwaltschaft provozieren musste«. Es sei zumindest der Anschein entstanden, »dass letztlich der SWR Aufwendungen von 25.000 Euro getragen hat - allerdings auf dem Weg eines wirtschaftlichen Interessenausgleichs und nicht etwa durch Tricksereien oder gar Scheingeschäfte«. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezeichnete der Intendant insgesamt als korrekt. Die Einsichtnahme in die Unterlagen sei im Interesse des SWR gründlich erfolgt und er sehe dem Ausgang des Verfahrens zuversichtlich entgegen.

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