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24.11.2005; 16:04 Uhr
IFPI begrüßt Entscheidung gegen Kazaa-Betreiber
Kazaa-Betreiber müssen Filtersystem bis zum 5.12.2005 installieren

Der Kazaa-Betreiber Sharman Networks muss Links zu urheberrechtlich geschützten und nicht lizenzierten Titeln von seiner Webseite innerhalb von zehn Tagen entfernen. Ansonsten droht die komplette Stilllegung der Tauschbörse. Dies hat einer Pressemitteilung des internationalen Tonträgerverbandes IFPI vom 24.11.2005 zufolge ein Gericht in Australien am selben Tag entschieden.

Die gerichtliche Anordnung erging rund zwei Monate nachdem das Bundesgericht Australiens entschieden hatte, dass die Kazaa-Betreiber für die von ihren Nutzern vorgenommenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. Das Gericht hatte keine sofortige Abschaltung des Systems verordnet, sondern verurteile neben Sharman Networks auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet Inc. und Brilliant Digital Entertainment, die Sharman-Chefin Nicola Hemming, Altnet-CEO Kevin Bermeister zu einschneidenden Maßnahmen gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material. So sollte in künftige Versionen der Software eine Funktion eingebaut werden, die gewisse Begriffe aus der Suchfunktion ausnimmt. Sharman Networks hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Durch die Anordnung vom 24.11.2005 wies das Gericht in Sydney nun die Betreiber an, ein funktionstüchtiges Filtersystem spätestens bis zum 5.12.2005 zu installieren. John Kennedy, Vorsitzender der IFPI, begrüßte das Urteil als letzte Warnung für Kazaa. Es sei Zeit für Dienste wie Kazaa sich zu verändern, zu filtern, das Angebot in einen legalen Service umzuwandeln oder den Weg für andere legale digitale Musikangebote frei zu machen.

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