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10.01.2006; 10:35 Uhr
Gebührenpflicht für Handys?
GEZ: TV-taugliche Handys sind mobile Rundfunkempfangsgeräte

Nach einem Bericht der »Berliner Zeitung« vom 7.1.2006 sind TV-taugliche Handys nach Ansicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als mobile Rundfunkempfangsgeräte anzusehen und unterliegen somit der Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit geltenden Fassung. Folglich seien die bezeichneten Handytypen auch nicht mit an das Internet angeschlossenen PCs gleichzustellen, für die nach einem Beschluss der Bundesländer ab dem 1.1.2007 Fernsehgebührenpflicht bestehen wird. Dieser Einschätzung der GEZ widerspricht der Auffassung der Mobilfunkbetreiber. Gegenüber der »Berliner Zeitung« erklärte eine Firmensprecherin von Vodafone, ihr Angebot sei nicht als Rundfunk zu qualifizieren. Sollte sich die GEZ mit ihrer Auffassung durchsetzen, so ziehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt UMTS-Handys als Fernsehempfänger für deren Nutzer eine monatliche Gebühr von 17, 03 EUR nach sich, soweit sie nicht bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Auch für Gewerbetreibende würde nochmals für deren geschäftlich genutztes Handy eine Gebührenpflicht entstehen.

Unterdes schreitet das länderübergreifende DMB-Projekt für mobiles Handy-TV voran. Nach Hessen und Baden-Württemberg gab nun auch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am 2.1.2006 ihre Ausschreibung bekannt, auf die sich Plattformbetreiber mit ihren Fernseh- und Serviceangeboten bewerben können.

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