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26.01.2006; 18:41 Uhr
Auch ZPÜ fordert Urheberrechtsabgabe von PC-Herstellern
BITKOM: Forderungen summieren sich auf fast 50 Euro pro Gerät

In die Diskussion um die Urheberrechtsabgabe auf PCs ist erneut Bewegung gekommen. Neben der VG Wort fordert nun auch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken eine pauschale Urheberrechtsabgabe. Einer Pressemitteilung des BITKOM vom 26.1.2006 zufolge hat das Inkassounternehmen vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Klage gegen rund 20 Hersteller und Händler von PCs eingereicht. Auf jeden seit Anfang 2002 verkauften Rechner soll eine Urheberrechtsabgabe von 18,42 Euro erhoben werden. Die ZPÜ begründet nun ihre Forderung damit, dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorekorder Filme auf Festplatte gespeichert würden.

Die Klage stößt bei der BITKOM auf starke Kritik. »Die Verwertungsgesellschaften wollen anscheinend bei den Herstellern abkassieren«, erklärte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM der Pressemitteilung zufolge. Die Forderungen der Urheber summierten sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.

Damit bezieht sich die BITKOM auf die Forderung der VG Wort von 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder. Die VG Wort hatte Fujitsu Siemens stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt. Das Oberlandesgericht München ist allerdings unter dieser Forderung geblieben und hat eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs von Fujitsu Siemens in Höhe von 12 Euro festgelegt (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

In diesem Zusammenhang fordert der BITKOM für den zweiten Korb der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, »dass der Gesetzgeber klarstellt, dass pauschale Abgabensysteme für die Nutzung von Internetinhalten ungeeignet sind. Zudem sollte sie einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber geistigen Eigentums und der Geräteindustrie schaffen und nicht die Abgaben einseitig zum Nachteil der Industrie - und damit auch zum Nachteil des Verbrauchers - ausdehnen.«

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