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26.01.2006; 18:46 Uhr
Novelle des Urheberrechts: Bagatellklausel provoziert Widerspruch
Anhörung zum Zweiten Korb offenbart Bruchstellen in der Großen Koalition

Mit einer Anhörung am 26.1.2006 für Verbände hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die nächste Phase der Novellierung des Urheberrechts eingeleitet. Gegenstand der Sitzung in Berlin war der überarbeitete und am 3.1.2006 vorgestellte Referentenentwurf »Urheberrecht in der Informationsgesellschaft« (Zweiter Korb). Wie Bundesjustizministerin Zypries in einer Pressemitteilung vom selben Tag erklärte, soll mit dem Entwurf ein fairer Interessenausgleich zwischen Kreativen, Verwertern, Nutzern, Geräteindustrie sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft erzielt werden. »Dazu gehört, dass Privatkopien auch in digitaler Form zulässig bleiben, solange sie nicht von einer rechtswidrigen Quelle stammen und nicht unter Umgehung von Kopierschutz angefertigt werden«, ließ das BMJ verlauten. Ausgeklammert blieb damit ein Aspekt des Entwurfs, den dafür Vertreter der übrigen Parteien aufgegriffen: die Bagatellklausel, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen zu privaten Zwecken in geringer Zahl straffrei bleiben sollen. Gegen diese Regelung sprechen sich vehement Politiker von CDU, FDP und der Linksfraktion aus. Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das »Geistige Eigentum« im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, und Steffen Kampeter betonten den Schutz des Geistigen Eigentums und bezeichneten daher die Bagatellklausel als Fremdkörper in der Novelle. »Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben«, so die beiden CDU-Politiker in einer Pressemitteilung. Ähnlich äußerte sich die rechtspolitische Sprecherin der oppositionellen FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die die Klausel als falsches Signal für die Öffentlichkeit sieht, wenn private Urheberrechtsverletzungen faktisch legalisiert werden - worin ihr Luc Jochimsen laut »Focus online« vom 27.1.2006 zustimmte. Gerade dies bestreitet Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für ihn darf die digitale Privatkopie nicht nur auf dem Papier stehen. Deshalb sei die Einführung der Bagatellklausel unerlässlich, obwohl selbst diese weit hinter europäischen Vorgaben zurückbleibe, so Montag am 26.1.2006.

Unterstützung erhalten CDU und FDP von dem Deutschen Kulturrat, die in der Bagatellklausel eine deutliche Verschlechterung für die Künstlerinnen und Künstler in Deutschland sieht. » Offensichtlich liegen der Bundesjustizministerin (...) die Raubkopierer mehr am Herzen als die Künstler«, sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, in einer Pressemitteilung vom 26.1.2006.

Daneben gingen die Parteien auf weitere Gesichtspunkte des Referentenentwurfs ein. Die CDU befürwortet die Regelung zu unbekannten Nutzungsarten, über die Urheber und Verwerter sich vertraglich einigen können, wobei dem Urheber in gewissen Fällen ein Widerrufsrecht zugestanden werden soll. Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass digitale Werke auch nach 2006 digitale Werke für Unterricht und Forschung öffentlich zugänglich gemacht werden können. Für die FDP besteht Bedarf, die praktischen Auswirkungen des Urhebervertragsrechts zu überprüfen, und ist für Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, wenn den erstrebte Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern und Verwertern nicht so geleistet werden konnte wie bezweckt.

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