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27.01.2006; 19:20 Uhr
Komplette Speicherung von Websites in Suchmaschinen kein Urheberrechtsverstoß
US-Bezirksgericht entscheidet zugunsten von Google

Der District Court of Nevada hat am 12.1.2006 entschieden, dass das »Caching« von Websites durch die Suchmaschine Google nicht gegen Urheberrechte des Betreibers der Internetseite verstößt. Dies berichtet die »Netzeitung« in ihrer Ausgabe vom 26.1.2006.

Der amerikanische Schriftsteller und Autor Blake Field hatte bei dem Bezirksgericht auf Entscheidung gedrungen, nachdem 51 von ihm auf seiner Webseite veröffentlichte Beiträge durch die Suchmaschine Google in deren »Cache« aufgenommen und so diese auch nach seiner Entfernung für Dritte bereithielt. Im »Cache« werden durch einen Suchroboter gefundene Websites kopiert, archiviert und indexiert, so dass sie bei einer entsprechenden Suchabfrage wieder aufgerufen werden können. Das Bezirksgericht lehnte eine Urheberrechtsverletzung ab und stellte fest, dass das »Caching« einen durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gedeckten »fair use« von urheberrechtlich geschützten Werken darstelle.

Die amerikanische Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte in einer Pressemitteilung vom 25.1.2005 die Entscheidung des Gerichts und erhofft sich zudem Auswirkungen auf die derzeit beim U.S. District Court in Manhattan anhängige Klage von Buchverlagen gegen das »Print Library Project« von Google.

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[IUM/hl]

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