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10.02.2006; 12:13 Uhr
Bußgeld gegen italienischen Fernsehsender wegen Auftritt Berlusconis rechtmäßig
Verwaltungsgericht bestätigt Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Das dem italienischen Fernsehsender »Rete4« durch die Autorità per le Garanzie delle Communicazioni auferlegte Bußgeld in Höhe von 150.000 EUR ist rechtmäßig. Wie der »Corriere della Sera« in seiner Internetausgabe vom 10.2.2006 meldet, hat das Tribunale amministrativo del Lazio einen entsprechenden Widerspruch des Medienunternehmens Mediaset, zu dem »Rete4« gehört und dessen Eigentümer Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist, abgelehnt und damit die Entscheidung der Autorità bestätigt.

Die Autorità hatte am 9.2.2006 in einer Presseerklärung die Entscheidung mitgeteilt, die sich auf einen Auftritt von Berlusconi in der Fernsehsendung »Liberitutti« am 4.2.2006 bezog. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde hatte der Fernsehsender damit gegen die Regeln verstoßen, die für Informationssendungen in der Wahlkampfzeit gelten - in Italien finden am 9.4.2006 die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Durch den alleinigen Auftritt des Ministerpräsidenten seien die Prinzipien der Vollständigkeit der Informationen, der Objektivität, Chancengleichheit, des Pluralismus und der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden. Mediaset hingegen verwies darauf, dass auch Oppositionsführer Romano Prodi zu der Sendung eingeladen gewesen sei.

Während Berlusconi die Entscheidung der Medienregulierungsbehörde als skandalös bezeichnete, zeigte sich Außenminister Gianfranco Fini, Chef der Alleanza nationale, am 10.2.2006 überzeugt davon, dass dies nicht die letzte Sanktion zur Wahrung des Pluralismus und objektiven Berichterstattung gewesen sein wird.

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