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15.02.2006; 15:25 Uhr
Rundfunkgebühren: EU-Kommission hakt nach
Fragenkatalog an Bundesregierung verschickt

Die EU-Kommission hat ein erneutes Auskunftsersuchen an die deutsche Bundesregierung gerichtet, mit dem sie weitere detaillierte Fragen zur Verwendung der Rundfunkgebühren durch ARD und ZDF gestellt hat. Laut eines Artikels des »Handelsblatts« in seiner Online-Ausgabe vom 15.2.2006 geht es der Kommission neben dem Umfang und der Finanzierung der neuen Mediendienste sowie der Sportrechte um genaue Angaben zu den Verträgen zwischen den Rundfunkanstalten und Mobilnetz- bzw. Telekommunikationsanbietern. Bis April 2006 wird eine Antwort erwartet. Im März 2005 hatte die EU-Kommission die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland nicht mehr im Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages gesehen, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen, worauf die Bundesregierung im Mai 2005 eine »Stärkung der Binnenkontrolle« versprochen hatte.

Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, zeigte sich nun laut einer Stellungnahme vom 15.2.2006 befremdet über das Vorgehen der Kommission und stellte klar, dass »sehr wohl auch mobile Dienste«, die über neue digitale Sendetechniken wie DMB und DVB-H (»Handy-TV«) verbreitet werden, zum Aufgabenbereich von ARD und ZDF gehörten. Zudem betonte er die Option der Bundesländer einer Klärung der Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof, sollte die EU-Kommission an einer einvernehmlichen Lösung nicht interessiert sein. Demgegenüber begrüßte Jürgen Doetz Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), das Vorgehen von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und forderte Bund und Länder auf, bei der Antwort auf den Brüsseler Fragenkatalog neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch den VPRT in die Meinungsbildung mit einzubeziehen.

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