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22.02.2006; 17:46 Uhr
Umschaltung auf digitales Fernsehen lässt Rundfunkgebührenpflicht nicht entfallen
Fehlende Anschaffung eines Receivers bleibt unbeachtlich

Die Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen von analoger auf digitale Technik lässt eine Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren auch bei fehlender Anschaffung eines entsprechenden Digital-Receivers nicht entfallen. Dies entschied laut einer Pressemitteilung vom 21.2.2006 das Verwaltungsgericht Ansbach (VG Ansbach) am 26.1.2006 durch Urteil (Az.: AN 5 K 05.04537 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Gebühreneinzugszentrale für die öffentlich-rechtichen Rundfunkanstalten (GEZ) hatte sich der Kläger gewandt mit der Begründung, sein Fernsehgerät tauge lediglich für analogen Empfang und ein Zusatzgerät für den digitalen Empfang habe er nicht angeschafft. Das VG Ansbach folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Dies begründete es damit, dass der Kläger das Fernsehgerät nach wie vor zum Empfang bereithalte und die Rundfunkgebührenpflichtigkeit deshalb bestehe, da die Anschaffung eines Zusatzgerätes zum Empfang digitalen Fernsehens keinen besonderen zusätzlichen technischen Aufwand darstelle, der diese entfallen lassen könnte. Einer Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren könne der Kläger nur durch Abschaffung seines Fernsehgeräts entgehen.

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