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27.02.2006; 17:55 Uhr
BMJ: Keine Abschaffung des Sendeprivilegs für Internet-Radios
Forderung der Deutschen Phonoverbände zurückgewiesen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich gegen eine Abschaffung des so genannten »Sendeprivilegs« für Internet-Radios und ähnliche Sendeformate ausgesprochen, wonach ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern bei der öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern durch Sendeunternehmen kein Verbots-, sondern lediglich ein Vergütungsanspruch für die Sendung von Darbietungen zusteht (§§ 78 Abs. 1 Nr. 2, 86 UrhG). Dies berichtete das Internetradio »laut.de« bereits am 23.2.2006 auf seiner Homepage.

Die deutschen Phonoverbände fordern in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (»Zweiter Korb«), das Sendeprivileg auf herkömmliche Rundfunksendungen zu beschränken, Internet-Radios und andere Near-on-Demand-Dienste also von der Privilegierung auszuschließen. Als Begründung führen sie an, dass letztere Formate durch direkte Einflussnahmemöglichkeiten von Hörern auf die Programmgestaltung - Bestimmen der Spiellisten und Erstellen individueller Hörprogramme - dem herkömmlichen Rundfunkbegriff nicht mehr zugeordnet werden können. Dem widersprach jedoch Ulf Gerder, Sprecher des BMJ, gegenüber »laut.de« und verwies dabei auf die Unpraktibilität für die Sender, für jeden einzelnen ihrer Hunderter täglicher Titel vorab eine individuelle Erlaubnis einzuholen. Dies gelte sowohl für herkömmliche Rundfunksender als auch für die neuen Formate wie Internet-Radios.

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