Frankreich: Cour de Cassation verneint Anspruch auf DVD ohne Kopierschutz
Ein Anspruch auf Entfernung des Kopierschutzes von einer DVD ist nicht von den Regelungen des französischen Urheberrechts zur Privatkopie gedeckt. Dies entschied die französische Cour de Cassation am 28.2.2006, wie die französische Internetausgabe von »ZDNet« am selben Tag meldete.
Ein Käufer einer DVD in Frankreich hatte die Filmproduktionsgesellschaften und deren Verleiher Universal verklagt, da er aufgrund des Kopierschutzes auf der DVD keine Überspielung auf eine VHS-Videokassette vornehmen konnte. Die Klage war in erster Instanz abgewiesen worden. Die Berufungsinstanz hob das Urteil jedoch auf mit der Begründung, dass eine Kopie der DVD keine Schädigung der normalen Verwertungsmöglichkeiten darstelle.
Dies sehen die Richter der Cour de Cassation anders. Unter Verweis auf die Regelungen des französischen Urheberrechtsgesetzes, ausgelegt im Sinne der EU-Richtlinie 2001/29/EG zur Informationsgesellschaft, und auf den Drei-Stufen-Test gemäß Art. 9 Abs. 2 der Revidierten Berner Übereinkunft verwiesen sie darauf, dass die Privatkopie kein absolutes Recht des Nutzers darstelle, sondern lediglich ein gesetzliche Ausnahme zum Urheberrecht. Angesichts der Risiken des neuen digitalen Umfelds und der normalen Verwertungsmöglichkeiten einer DVD könnten daher die Regelungen zur Privatkopie nicht einen Anspruch darauf rechtfertigen, den Kopierschutz zu entfernen.
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