»Kulturflatrate« in Frankreich gescheitert
Die Assemblee Nationale hat einer Meldung von »ZDNet.fr« vom 10.3.2006 zufolge am 9.3.2006 die Einführung einer Globallizenz für Internetnutzer, wonach Tauschbörsen legalisiert worden wären, im Rahmen der Novellierung des französischen Urheberrechtsgesetzes mit den Stimmen der Abgeordneten der Regierungsfraktion abgelehnt. Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres hatte am Abend zuvor den Ende Dezember 2005 zunächst eingefügten Artikel 1 zur Globallizenz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken am verfahrensrechtlichen Gesetzgebungsprozess wieder zur Abstimmung gestellt, nachdem er ihn zwei Tage zuvor bereits aus dem Gesetzentwurf entfernt hatte. Die Opposition war daraufhin der Abstimmung ferngeblieben und dies mit der andauernden »Erniedrigung der Rechte des Parlaments« begründet.
Zugleich stimmten die Abgeordneten der regierenden Union pour un Mouvement Populaire (UMP) einem neuen Zusatz zum Gesetzentwurf zu, wonach das Strafmaß für Tauschbörsennutzer auf eine Geldstrafe von 38 EUR reduziert wird (siehe hierzu Meldung> vom 8.3.2006). Weitere Erleichterungen sind für vorübergehende Speicherungen im so genannten »cache« von Suchmaschinen, für behinderte Menschen, für die Presse und für Bibliotheken sowie andere öffentliche Archive vorgesehen. Aufgrund dieser Verzögerungen und der weiteren, bei den Parlamentsfraktionen umstrittenen Regelungen zum Umgang mit Kopierschutzsystemen ist eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs laut »Reuters« bis zum 16.3.2006 vorgesehen, für die Schlussabstimmung gibt es noch keinen festen Termin.
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