EU: Bleibt TKG-Novelle unverändert, droht Vertragsverletzungsverfahren
Im Zusammenhang mit dem deutschen Novellierungsvorhaben des Telekommunikationsgesetzes hält sich die Europäische Kommission die Möglichkeit offen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der »faz.net« vom 13.3.2006 zufolge werde die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, nicht zögern, sollte die Bundesregierung es bei der Regelung belassen, dass die Bundesnetzagentur neue Märkte von der Regulierung ausnehmen kann, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Die Bundesregierung will damit erklärtermaßen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der es unter anderem der Deutschen Telekom ermöglichen könnte, das neue, von ihr noch aufzubauende VDSL-Glasfasernetz in den ersten Jahren ausschließlich zu nutzen.
Wirtschafts-Staatssekretär Joachim Wuermeling hat nun Reding gegenüber erklärt, die Vorlage mit den EU-Telekommunikationsregeln in Übereinstimmung zu bringen und juristische Fachleute mit der Klärung der Streitpunkte zu beauftragen. Die EU-Kommission stört zum einen das Tatbestandsmerkmal der »Langfristigkeit« einer Behinderung, zum anderen besteht sie auf einer zwischen Bundesnetzagentur und Kommission abgestimmten Definition von »neuen Märkten«. Wuermeling soll aber gleichwohl deutlich gemacht haben, der Telekom politische Unterstützung leisten zu wollen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Matthias Berninger, hingegen unterstützt Reding und forderte die Bundesregierung in einer Pressemitteilung vom 13.3.2006 auf, das europäische Telekommunikationsrecht zu respektieren. Zudem sehe er in einem staatlich geförderten Protektionismus eine Behinderung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Dokumente:
- Artikel der »faz.net« vom 13.3.2006
- Referentenenwurf des BMWi zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 31.1.2006
- Pressemitteilung von Matthias Berninger, MdB vom 13.3.2006
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