mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.03.2006; 19:08 Uhr
Keine Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht bei geringer Rente
VG Hannover: Kein Vorliegen eines Härtefalls, wenn Sozialleistungen beantragt werden können

Das Beziehen einer geringen Rente erfüllt nicht den Tatbestand zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover (VG Hannover) am 28.3.2006 (Az. 3 A 7138/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) durch Urteil laut einer Pressemitteilung desselben Tages.

Der Kläger war bis zum Inkrafttreten der Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) am 1.4.2005 aufgrund seines geringen Einkommens von der Rundfunkgebührenpflicht befreit gewesen. Mit der Klage begehrte er, auch nach der Neuregelung des RGebStV weiterhin hiervon befreit zu werden. Dies lehnte das VG Hannover ab, da seit der Neufassung des § 6 RGebStV im vorliegenden Fall keiner der dort genannten Befreiungstatbestände greife. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV sei nicht mehr die Höhe des Einkommens, sondern der Empfang bestimmter Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II) hierfür Voraussetzung. Diese hätte der Kläger zuvor beantragen müssen; da er darauf verzichtet habe, könne auch nicht eine Befreiung wegen Vorliegens eines Härtefalls gem. § 6 Abs. 3 RGebStV beansprucht werden.

In einem anders gelagerten Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 22.3.2006 durch Beschluss (Az. 4 PA 38/06) entschieden, dass auch dann von einem Härtefall ausgegangen werden müsse, wenn der Betroffene Sozialleistungen mit einem Zuschlag erhalte, solange dieser Zuschlag niedriger ist als die monatliche Rundfunkgebühr sei.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2646:

https://www.urheberrecht.org/news/2646/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.