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19.05.2006; 16:18 Uhr
Opposition kritisiert Entwurf zur TKG-Novellierung
FDP, Grüne und EU-Kommission warnen vor Einschränkung des Wettbewerbs

Der vom Bundeskabinett am 17.5.2006 beschlossene Gesetzenwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften stößt bei der Opposition im Deutschen Bundestag auf Kritik. Als wettbewerbsfeindlich bezeichnete der Experte für Telekommunikationspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, den Regierungsentwurf, eine Sichtweise, der sich die medien- und wirtschaftspolitischen Sprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Grietje Bettin und Matthias Berninger, anschlossen. Der Entwurf enthält in § 9 a TKG eine neue Regelung, die unter bestimmten Voraussetzungen neue Märkte von der Regulierung ausnimmt. Kritiker sehen darin eine passgenaue Bestimmung zum Schutz der Telekom und ihres gerade im Aufbau befindlichen VDSL-Glasfasernetzes.

»Es gibt keine legitime Notwendigkeit, der Telekom für den Aufbau eines VDSL-Netzes Regulierungsferien zu erteilen«, so Otto, während die Grünen-Politiker davor warnten, »Vorteils-Bonbons« zu verteilen, nur weil der Bund noch Anteile an der Telekom besitze. Alle drei sind sich einig, dass den Mitbewerbern der Telekom ein sofortiger Zugang zum VDSL-Netz ermöglicht werden müsse, um - so Bettin und Berninger - Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen und - so Otto - monopolartige Strukturen zu Lasten des Wirtschaftswachstums zu verhindern. Einem Bericht bei »ZDNet.de« vom 19.5.2006 zufolge erneuerte die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, ihre Ankündigung, rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik einzuleiten.

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