Sony BMG einigt sich im Rechtsstreit wegen umstrittener Kopierschutzsoftware
Ein U.S. District Court in New York hat am 22.5.2006 einen Vergleich zwischen dem Unterhaltungskonzern Sony BMG Music Entertainment (Sony BMG) und Käufern von Musik-CDs aus dessen Musikangebot gebilligt. Damit konnte das Unternehmen eine gegen ihn eingereichte Sammelklage abwenden, wie die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in einer Pressemitteilung vom 22.5.2006 meldet. Zu der Klage war es gekommen, nachdem seit dem November 2005 bekannt geworden war, dass Sony BMG auf mehreren Musik-CDs die Kopierschutzprogramme »XCP« sowie »Mediamax« verwendete, die sich beim Abspielen der CDs auf Computern unbemerkt installierten, das Kopieren des Datenträgers erschweren sollten und sogar Informationen über das Hörverhalten der Nutzer an einen Server des Software-Herstellers übermittelt haben soll. Sony BMG muss nun nicht nur alle mit den Software-Programmen produzierten CDs vernichten, sondern den Käufern auch kopierschutzfreie CDs im Tausch sowie Geldentschädigungen oder Downladmöglichkeiten in verschiedenem Umfang leisten (siehe hierzu Meldung vom 10.1.2006).
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