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19.07.2006; 18:47 Uhr
Bundeskartellamt prüft Kooperation von Arena und Premiere
Freischaltgebühr für Arena-Angebot bei Premiere erforderlich

Das Bundeskartellamt will die zwischen dem Sportrechtevermarkter Arena und dem Pay-TV-Sender Premiere vereinbarte Zusammenarbeit bei der Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga überprüfen. Wie die »faz.net« am 19.7.2006 meldet, hat die Kartellbehörde von den Unternehmen die Kooperationsverträge angefordert, um zu klären, ob es sich dabei um eine verbotene wettbewerbswidrige Vereinbarung handelt. Nicht gefährdet ist davon jedoch der Start der Übertragungen mit Beginn der der Saison 2006/2007. Ferner sollen Neukunden, die das Arena-Angebot über Premiere empfangen wollen, für eine Freischaltung eine einmalige Gebühr entrichten. Die genaue Höhe steht »faz.net« zufolge noch nicht fest, sie soll dem Bekunden eines Premiere-Sprechers jedoch danach variieren, ob zusätzliche Angebote von Premiere abonniert werden oder nicht.

Die beiden Unternehmen hatten sich am 13.7.2006 auf eine Vermarktungspartnerschaft geeinigt, derzufolge Kunden im Kabelnetz von Kabel Deutschland das Arena-Angebot zukünftig über die Premiere-Set-Top-Boxen empfangen können (siehe Meldung vom 13.7.2006). Hintergrund hierfür waren die schleppenden Verhandlungen über die Weiterleitung des Programmangebots zwischen dem Sportrechtevermarkter und der Kabelgesellschaft.

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