OLG Köln: Arbeit des Presserats durch Meinungsfreiheit gedeckt
Hinweise und Missbilligungen über journalistische Sorgfaltsverstöße von Verlagen durch den Deutschen Presserat sind vom dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) durch Urteil am 11.7.2006, wie der Deutsche Presserat in einer Presseerklärung vom 25.7.2006 mitteilt (Veröffentlichung des Urteils in der ZUM folgt).
Der Öko-Test-Verlag hatte in erster Instanz vor dem Landgericht Bonn (LG Bonn) den Presserat auf Unterlassung und Zurücknahme einer gegen ihn ausgesprochenen Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex sowie auf Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs geklagt. Anlass war eine Berichterstattung über Vaterschaftstests. Das LG Bonn wies die Klage als unbegründet ab, weil es sich bei den inkriminierten Äußerungen des Beklagten offensichtlich und inhaltlich eindeutig um Meinungsäußerungen gehandelt habe, die unter dem Schutz der Äußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG stünden (Urteil vom 26. Janur 2006 - Az. 9 O 420/05).
Das OLG Köln bestätigte die Auffassung der Vorinstanz und stellte klar, dass die Berechtigung des Deutschen Presserats für seine Äußerungen aus der verfassungsrechtlich verankerten Vereinigungsfreiheit, das Recht seiner Mitglieder zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG folge. »Seine Entschließungen, ob er einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze annimmt und gegebenenfalls welche Maßnahmen er ergreift, sind ausschließlich durch ideelle, im Pressekodex wiedergegebene ethische Vorstellungen geprägt«, so die Kölner Richter. Bei den streitgegenständlichen Bewertungen des Beschwerdeausschusses handele es sich offensichtlich und inhaltlich um eine Meinungsäußerung; auch die tatsächlichen Annahmen, auf denen die Missbilligungsentscheidung des Deutschen Presserats beruhte, seien zutreffend gewesen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2757:
https://www.urheberrecht.org/news/2757/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.