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11.08.2006; 19:15 Uhr
Luft für private Sportwettenanbieter wird dünner
bwin in Sachsen verboten - Internetsperren geplant

Nach zahlreichen gewerberechtlichen Untersagungsverfügungen gegen Vermittler von Sportwetten in verschiedenen Bundesländern hat der Freistaat Sachsen nun gegen die privaten Sportwettenanbieter betandwin e. K. mit Sitz in Sachsen sowie die bwin.com Interactive Entertainment AG mit Sitz in Österreich Untersagungsverfügungen erlassen und damit die Vermittlung und Veranstaltung sowie die Werbung hierfür verboten. Wie das Sächsische Innenministerium am 10.8.2006 mitteilte, könne betandwin e. K. sich nicht auf eine am 11.04.1990 vom Rat des Kreises Löbau erteilte Gewerbegenehmigung berufen. Die Behörde bezieht sich mit ihrer Entscheidung auf das Sportwetten-Urteil des vom 28.3.2006 (ZUM 2006, 388, Heft 5). Mangels fehlender behördlicher Erlaubnis verstoße der Betrieb eines entsprechenden Gewerbes gegen § 284 StGB. Ferner beabsichtigt Sachsen, auch gegen illegale ausländische Wettanbieter vorzugehen. Wie »pressetext.de« am 11.8.2006 berichtet, will das Innenministerium nun auch Internet-Sperren durch Sperrungsverfügungen gegen Internet Service Provider verhängen.

Unterdes ist verschiedenen Fußball-Bundesligavereinen die Trikot-Werbung für bwin untersagt worden. Wie die »Netzeitung« meldet, darf Werder Bremen bei seinem Spiel in Hannover einem Beschluss des VG Hannover nicht mit der Brustwerbung auflaufen, dem VfB Stuttgart und SC Freiburg wurde eine entsprechende Bandenwerbung im Stadion und Bannerwerbung auf ihren Websites untersagt. Während die Bremer und die Schwaben Rechtsmittel gegen die Verfügungen ankündigten, haben sich die Badener hierzu noch nicht entscheiden können.

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