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16.08.2006; 10:33 Uhr
Bundesnetzagentur fordert einvernehmliche Lösung bei VDSL
Ausnahme von Regulierung bei neuen Diensten - ARD und ZDF im Angebot von Telekom

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, gibt einer generellen Regulierungsausnahme des von der Deutschen Telekom im Ausbau befindlichen VDSL-Netzes keine Chance. Wie er der »Financial Times Deutschland« (FTD) vom 16.8.2006 gegenüber erklärte, sei das von der Telekom angebotene »triple play« von Fernsehen, Telefonie und Internet kein neuer Markt mit neuen, innovativen Dienstleistungen - vielmehr gebe es dieses Angebot bereits über ADSL. Daher sei mit einer gänzlichen Ausnahme des Netzes nicht zu rechnen, weshalb er der rät, Gespräche mit ihren Wettbewerbern zu führen, um diesen den Netzzugang zu ermöglichen und so die Attraktivität von VDSL insgesamt zu steigern. Jedoch sei es denkbar, solche neuen Dienste von der Regulierung zu befreien, »wenn diese mit bisheriger DSL-Technik nicht denkbar seien«. Der gegenwärtige Gesetzentwurf der Bundesregieruung zur Novellierung des Telekommunkationsgesetzes sieht bislang eine Ausnahmeregelung zur Regulierungsbefreiuung für neue Märkte vor.

Unterdes hat sich die Deutsche Telekom mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und des ZDF über die Verbreitung ihrer Programme im Rahmen des über VDSL angebotenen »IPTV« geeinigt. Einem weiteren Artikel der »FTD« zufolge umfasst die Vereinbarung das gesamte Digital-Angebot der Anstalten. Bis zuletzt hatten beide Seiten um die Frage der unverschlüsselten Weitersendung der Programme gerungen (siehe Meldung vom 26.7.2006).

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