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11.10.2006; 18:44 Uhr
LG Berlin: Kein Abdruck von Grass-Briefen in FAZ
Einstweilige Verfügung untersagt weitere Verbreitung wegen Urheberrechtsverletzung

Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) darf zwei Briefe von Günter Grass an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller mangels urheberrechtlichen Nutzungsrechts nicht weiter verbreiten. Dies entschied laut »hr online.de« vom 11.10.2006 das Landgericht Berlin (LG Berlin) am selben Tage per einstweilige Verfügung durch Beschluss.

Der Literatur-Nobelpreisträger hatte sich mit einem entsprechenden Untersagungsantrag gegen die Veröffentlichung zweier Briefe in der Ausgabe der »FAZ« vom 29.9.2006 gewandt, in denen er den Minister 1969 und 1970 aufgefordert hatte, seine Nazi-Vergangenheit offenzulegen.

Das LG Berlin gab dem Antrag mit der Begründung statt, dass es sich bei den Briefen um Werke im urheberrechtlichen Sinne handele, die ohne Einwilligung des Autors nicht veröffentlicht werden dürften. Zum Erreichen der Schöpfungshöhe müsse es sich nicht um »hochgeistige Erzeugnisse literarischer Prägung« handeln. Es reiche vielmehr aus, »wenn sich die Briefe jedenfalls durch die Art der Sprachgestaltung oder Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen von gewöhnlichen Briefen abheben« würden. Unberücksichtigt ließen die Richter, dass die Briefe nach Angaben der Antragsgegnerin bereits in einer Dissertation zitiert worden seien. Auch bestehe nach Ansicht des Gerichts kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit dergestalt, dass die Texte - wenn auch nicht komplett vollständig, so doch in weiten Teilen - abgedruckt wurden, so die »NZZ Online« vom 11.10.2006. Die »FAZ« will nun den Beschluss darauf prüfen, ob sie Widerspruch einlegen will.

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