mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.11.2006; 19:47 Uhr
EU-Kommission will Leerträgervergütung auf Minimum reduzieren
GEMA attackiert BITKOM: »Verfünffachung der Leerträgervergütung durch »Zweiten Korb« falsche Behauptung«

Zwar nicht abschaffen, aber auf ein Minimum reduzieren will die Europäische Kommission die im Rahmen der urheberrechtlich zulässigen Privatkopie anfallende Vergütung auf Kopier- und Speichermedien. Wie »mediabiz.de« am 2.11.2006 aus einem Empfehlungsentwurf der Kommission an die Mitgliedstaaten zitiert, bedeute die Leerträgervergütung »eine Vielzahl von Hindernissen für den freien Handel mit diesen Produkten«. Statt je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Vergütungssätze zu erheben, sollen die Hersteller künftig jährlich eine Abschlagszahlung an die von den Urhebern mit der Rechtewahrnehmung betrauten Verwertungsgesellschaften zahlen. Dafür sollen die Urheber verstärkt die Möglichkeiten des digitalen Right Managements nutzen und durch individuelle Abrechnungsmodelle die Ausfälle kompensieren.

In diesem Zusammenhang lehnt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) es unterdes »kategorisch« ab, mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts (»Zweiter Korb«) die Leeträgervergütung an den Preis des jeweiligen Gerätes zu koppeln. Laut einer Pressemitteilung vom 2.11.2006 müsste sonst angesichts marktbedingter schwankender Preise für Geräte und Speichermedien ständig die Vergütung angepasst werden, außerdem kompliziere sich die Bestimmung der Vergütungspflicht bei Produktpaketen erheblich. GEMA-Vorstandsmitglied Harald Heker warf dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vor, mit seiner Behauptung, die Einnahmen der Autoren und Künstler könnten sich im Zuge der Novelle verfünffachen - siehe Meldung vom 24.10.2006 -, kurz vor der am 8.11.2006 stattfindenden Bundestags-Anhörung zum Gesetzentwurf des »Zweiten Korbs« von einer Umverteilung zu Gunsten der Industrie und zu Lasten der Kreativen abzulenken. Zu befürchten sei vielmehr, dass der Rückgang des bisherigen Geräteaufkommens für Autoren und Künstler bezogen auf das Jahr 2005 des bisherigen Geräteaufkommens für Autoren und Künstler bezogen auf das Jahr 2005 54,3 Mio. EUR bzw. 58 Prozent betragen werde.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2846:

https://www.urheberrecht.org/news/2846/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.