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06.11.2006; 10:26 Uhr
Bundesrat: Deutsche Position zur EU-Fernsehrichtlinie mehrheitsfähig fortentwickeln
Mandat für Abweichungen von bisherigen Positionen, grundlegende Zielsetzung soll aber beibehalten werden

Als kompromissbereit zeigt sich der Bundesrat in Fragen des Novellierungsprozesses der EU-Fernsehrichtlinie »Fernsehen ohne Grenzen«. Laut einem Beschluss vom 3.11.2006 (Drs. 749/06 (Beschluss)) nimmt die Länderkammer zur Kenntnis, dass die bisherigen deutschen Positionen nicht vollumfänglich auf Zustimmung gestoßen seien. Aus diesem Grunde ermächtigte der Bundesrat die verhandlungsführenden Vertreter der Länder im EU-Rat, im Interesse einer mehrheitsfähigen Neufassung der Richtlinie von urpsrünglichen Positionen abzuweichen. Zugleich dürften die grundlegenden Zielsetzungen nicht aus den Augen verloren werden: So seien bei einer künftigen Regulierung die Besonderheiten der Angebotsformen audiovisueller Angebote angemessen in Rechnung zu stellen. Mit Blick auf das weitere Verfahren zur Revision der Richtlinie wiesen die Vertreter der Länder den Bund darauf hin, den Beschluss »maßgeblich zu berücksichtigen«, da letzterem keine Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des durch die EU-Richtlinie betroffenen Rundfunkrechts zukomme.

Hinsichtlich der auch vom Bundesrat im März 2006 begrüßten angestrebten einheitlichen Jugendschutzregelung aller elektronischen Medien warnten Verbraucherschützer vor einer »Aushöhlung« des Jugendschutzes. Wie »Digitalfernsehen.de« am 5.11.2006 aus einem Bericht der aktuellen »Focus«-Ausgabe zitierte, kritisieren unter anderem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) die Regeln für fernsehähnliche Internet-Dienste wie Video-on-Demand, da die künftig einzuhaltenden EU-Standards unter dem der deutschen Jugendschutzbstimmungen liegen würden. Dem Bericht zufolge will das Europäische Parlament nun den Revisionsentwurf dahingehend ändern, dass bei schwer wiegenden Verstößen gegen den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde nun ein Land auch die Sperrung eines Internet-Dienstes verlangen könne.

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