mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.11.2006; 09:57 Uhr
Urteil zum Urheberrechtsschutz von Presseartikeln und seinen Grenzen
LG München I: Keine Werkqualität von Artikel, der im Wesentlichen einen vorveröffentlichten Artikel eines anderen zusammenfasst

Die beim Erstellen eines Presseartikels verknappte Darstellung bereits weitgehend vorausgewählter und vorstrukturierter Informationen auch in Zusammenhang mit wenigen herausgehobenen Einzelformulierungen begründet keinen Urheberrechtsschutz des Artikels. Dies entschied die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I (LG München I) am 15.11.2006 durch Urteil (AZ. 21 O 22557/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Die Klägerin, ein Fachverlag, wandte sich mit ihrer Klage gegen die Internetveröffentlichung eines Presseartikels aus einer von ihr herausgegebenen Fachzeitschrift für die Jagd durch den Beklagten. Dabei stellte dieser den Artikel, der die Berichterstattung über den Ablauf eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens hinsichtlich eines »Sofortabschusses« von Wildtieren zum Gegenstand hatte, in eingescannter Form im Original auf die von ihm betriebene Website. Zwischen den Parteien bereits umstritten war die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des streitgegenständlichen Artikels, wobei die Beklagte einwand, dass diesem mehrere andere Ausgangstexte zugrunde gelegen hätten. Das LG München I verneinte letztlich einen Werkschutz und wies die Klage ab.

Die Richter sahen den - sich auch aus § 49 UrhG ergebenden - ersten Anschein für die Urheberschutzfähigkeit von Beiträgen in Zeitungen im streitigen Fall als widerlegt an. So beschränke sich die Prüfung inhaltlich nur auf die selbstformulierten Textpassagen, außer Betracht zu bleiben hätten diejenigen Fälle des Artikels, die der Urheber nicht selbst geschaffen, sondern übernommen habe. Diesem Maßstab folgend sei der Artikel zunächst im Wesentlichen aus dem Material der Ausgangstexte zusammengestellt worden, indem er längere Passagen wiederholte bzw. nur geringfügig abänderte. Auch bei größeren Umstellungen und Abänderungen sei ein Erreichen der Werkhöhe zu verneinen ebenso wie die Originalität der von dem Verfasser selbst stammenden Formulierungen, da sie nicht so außergewöhnlich seien. Soweit Auswahl und Anordnung der wiedergegebenen Informationen grundsätzlich einen Urheberrechtsschutz zu begründen vermögen, lehnte dies das LG München I im streitigen Fall ab. Im Vergleich mit den Ausgangstexten enthalte der Artikel nur eine weitere Zusatzinformation. Die im Übrigen vorgenommenen Umstellungen höben den Text insgesamt nicht über das Handwerkliche hinaus und auch das Reduzieren der Informationslage könne nicht ins Gewicht fallen, da nur wenige Angaben ausgesondert worden seien.

 

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2870:

https://www.urheberrecht.org/news/2870/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.