mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.12.2006; 13:30 Uhr
Wirtschaftsausschuss des Bundesrats wiederholt Kritik an TKG-Novelle
Gesetz fördert Monopolbildung im Bereich der »neuen Märkten« für Breitbandkabelnetze

Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 886/06) trifft weiterhin nicht die ungeteilte Zustimmung des Bundesrats. Der Wirtschaftsausschuss der Ländervertretung hat dem Plenum für seine Sitzung am 15.12.2006 zwar empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen, zugleich aber auch die Annahme einer Entschließung angeraten. Darin soll der Bundesrat feststellen, dass mit dem Gesetz eine wettbewerbshindernde Rückkehr zu alten Monopolsituationen ermöglicht werde. Zudem seien einige Regelungen zu den »neuen Märkten« nicht EU-konform, da normative Vorgaben zur Regulierung der Marktbedingungen vorgesehen seien, während der EU-Rechtsrahmen hierfür einen Ermessensspielraum auf Seiten der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden vorsehe. Ferner soll der Bundesrat mit der Entschließung eine effiziente gesetzliche Ausgestaltung der nachträglichen Entgeltregulierung und der besonderen Missbrauchsaufsicht anmahnen.

Mit der Novellierung des TKG sollen Infrastrukturinvestitionen und Innovationen auf den so genannten »neuen Märkten« gefördert werden. Dem Vorhaben ist aber wiederholt vorgeworfen worden, auf eine Bevorzugung der Deutschen Telekom bei der Nutzung des von ihr im Ausbau befindlichen schnellen VDSL-Glasfasernetzes abzuzielen. Konkurrenten und auch die Europäische Kommission sehen darin einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Letztere drohte wiederholt die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens an für den Fall, sollte das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung verabschiedet werden (siehe hierzu zuletzt Meldung vom 30.11.2006).

Obwohl der Bundesrat sich bereit erklärt hat, seine im Grundgesetz vorgesehene Beratungsfrist von drei auf eine Woche zu verkürzen, um das Vorhaben noch vor Jahresschluss zu behandeln, könnte das Gesetzgebungsverfahren dennoch erst im nächsten Jahr beendet sein. Dies wäre dann der Fall, wenn die Länderkammer der Empfehlung des Rechtsausschusses folgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da der Ausschuss Nachbesserungsbedarf bei Fragen der Entschädigung bei zuvor erteilten Auskünften im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen sowie eine Anhebung der Haftungsbegrenzung für die Schadensersatzpflicht von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen sieht.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2883:

https://www.urheberrecht.org/news/2883/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.